IT-Beratung
Analyse und Planung von IT-Infrastrukturen, Prozessoptimierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit.
Leistungen ansehenIch unterstütze Unternehmen, Organisationen und Versicherungen bei technischen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen – unabhängig, nachvollziehbar und praxisorientiert.

Beratung, Datenschutz und technische Bewertungen sind meine drei Tätigkeitsfelder. Ich arbeite unabhängig von Produktverkauf und operativer IT-Umsetzung.
Analyse und Planung von IT-Infrastrukturen, Prozessoptimierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit.
Leistungen ansehenExterne Datenschutzbetreuung mit nachvollziehbarer Dokumentation und praxistauglichen technischen Maßnahmen.
Leistungen ansehenUnabhängige Untersuchung und Bewertung technischer Sachverhalte, Schäden und Werte.
Leistungen ansehen
Ich bin Michael Carlitz, IT-Berater, Datenschutzbeauftragter und EDV-Sachverständiger. Seit 1998 bin ich in der IT tätig.
Nach meiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker gründete ich 2001 mein erstes Unternehmen. Aus dieser langjährigen operativen Erfahrung kenne ich die Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen. Heute liegt mein Schwerpunkt auf unabhängiger Beratung, Datenschutz und technischer Begutachtung.
Ich prüfe und berate unabhängig und neutral. Operative IT-Dienstleistungen wie Installation, Wartung oder laufende Systembetreuung übernehme ich nicht mehr. Die technische Umsetzung erfolgt durch den IT-Dienstleister des Kunden.
Über mehr als 25 Jahre selbstständiger Tätigkeit habe ich ein breites Netzwerk im IT-Bereich und darüber hinaus aufgebaut. Wenn noch kein Dienstleister vorhanden ist, kann ich auf Wunsch geeignete Unternehmen aus diesem Netzwerk empfehlen. Auswahl und Beauftragung liegen beim Kunden.
Als externer IT-Berater unterstütze ich Unternehmen bei Entscheidungen über Infrastruktur, Software, Sicherheit und Prozesse. Ich prüfe IT-Angebote und Konzepte, vergleiche Kosten und Nutzen und begleite Vorhaben fachlich. Die technische Umsetzung erfolgt unabhängig davon durch den IT-Dienstleister des Kunden.
Beratung und Umsetzung bleiben voneinander getrennt. Damit kann ich vorgeschlagene Lösungen unabhängig bewerten.
Kontakt aufnehmenIch begleite Unternehmen bei der Einführung und Weiterentwicklung ihrer Datenschutzorganisation, auch wenn keine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Im Mittelpunkt stehen umsetzbare Abläufe, nachvollziehbare Dokumentation und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
Die Anforderungen der DSGVO werden an den tatsächlichen betrieblichen Abläufen und Risiken ausgerichtet.
Kontakt aufnehmenAls verbandszertifizierter EDV-Sachverständiger untersuche und bewerte ich technische Sachverhalte für Unternehmen, Versicherungen, Gerichte und Privatkunden. Dazu gehört auch die Plausibilitätsprüfung bereits vorliegender Gutachten. Meine Ergebnisse dokumentiere ich nachvollziehbar und sachlich.
Als Sachverständiger nehme ich eine unabhängige und unparteiische Rolle ein. Ich bin nicht an der Umsetzung der bewerteten Maßnahmen beteiligt.
Kontakt aufnehmenIm Erstgespräch klären wir den Sachverhalt und das mögliche weitere Vorgehen. Sie erreichen mich direkt per Telefon oder E-Mail.
Es gibt keine festen Bürozeiten. Termine finden nach vorheriger Vereinbarung statt.
Eine unabhängige IT-Beratung ist besonders dann sinnvoll, wenn Unternehmen vor größeren technischen Entscheidungen stehen, bestehende Systeme überprüfen oder ihre IT-Infrastruktur modernisieren möchten. Ich analysiere die Ausgangssituation, bewerte technische Möglichkeiten und unterstütze bei der Planung. Die Beratung erfolgt unabhängig von Herstellern, Produktverkauf und ausführenden IT-Dienstleistern.
Ausgangspunkt ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen IT-Infrastruktur. Dabei werden unter anderem Netzwerksicherheit, Zugriffsberechtigungen, Datensicherung und Wiederherstellbarkeit betrachtet. Auf dieser Grundlage lassen sich technische und organisatorische Schwachstellen erkennen und geeignete Maßnahmen nach Risiko, Aufwand und Wirtschaftlichkeit priorisieren.
Nein. Ich führe keine Installationen, Systemadministration, laufende IT-Betreuung oder sonstige operative IT-Dienstleistungen mehr aus. Meine Aufgabe ist es, bestehende Lösungen zu prüfen, technische Sachverhalte unabhängig zu bewerten und Unternehmen bei Entscheidungen zu beraten. Die Umsetzung übernimmt der IT-Dienstleister des Kunden. So bleiben Beratung und Ausführung klar voneinander getrennt.
Auf Wunsch kann ich geeignete IT-Unternehmen aus meinem über viele Jahre aufgebauten Netzwerk empfehlen. Durch mehr als 25 Jahre selbstständige Tätigkeit verfüge ich über zahlreiche Kontakte im IT-Bereich und darüber hinaus. Welcher Dienstleister beauftragt wird, entscheidet allein der Kunde. Ich kann Angebote und Konzepte weiterhin unabhängig prüfen und die Umsetzung fachlich begleiten.
Beim Unternehmensverkauf sollten die vorhandene IT-Ausstattung und ihr Zeitwert, Softwarelizenzen, Verträge sowie Zugänge und Berechtigungen geprüft werden. Besonders wichtig ist der datenschutzkonforme Umgang mit Kunden-, Beschäftigten- und Geschäftspartnerdaten. Welche Daten an den Käufer übergehen dürfen, hängt auch von der Art des Unternehmensverkaufs ab. Ich begleite die Bestandsaufnahme, technische Bewertung und Planung der Übergabe unabhängig und beratend. Die operative Migration übernimmt ein IT-Dienstleister; rechtliche Fragen sollten mit der juristischen Beratung geklärt werden.
Ja. Ich bewerte Angebote und technische Konzepte unabhängig von Hersteller- und Verkaufsinteressen. Dabei prüfe ich, ob die vorgeschlagene Lösung zum tatsächlichen Bedarf passt, welche Kosten entstehen und welche Alternativen sinnvoll sind. So erhalten Sie eine fachliche Grundlage für Ihre Entscheidung. Die Beauftragung und Umsetzung bleiben bei Ihnen und Ihrem IT-Dienstleister.
Ich unterstütze bei der Anforderungsanalyse, Planung und fachlichen Bewertung von Angeboten sowie bei Entscheidungen im Projektverlauf. Auf Wunsch begleite ich auch die Abnahme aus technischer Sicht. Installation, Konfiguration und laufenden Betrieb übernimmt der beauftragte IT-Dienstleister. So bleibt die fachliche Kontrolle von der Ausführung getrennt.
In Deutschland müssen nichtöffentliche Stellen nach § 38 BDSG in der Regel einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Je nach Art der Datenverarbeitung kann die Verpflichtung auch unabhängig von der Beschäftigtenzahl bestehen. Ob eine Benennung erforderlich ist, muss anhand der konkreten Verarbeitungstätigkeiten geprüft werden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter berät das Unternehmen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, überwacht deren Umsetzung und unterstützt bei der Bewertung datenschutzrelevanter Risiken. Zu den Aufgaben gehören auch die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und die Beratung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die rechtliche Verantwortung für die Datenverarbeitung verbleibt beim Unternehmen.
Eine funktionierende Datenschutzorganisation benötigt nachvollziehbare Zuständigkeiten, dokumentierte Verarbeitungstätigkeiten und angemessene Schutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Berechtigungskonzepte, Löschregelungen und Verfahren zum Umgang mit Datenschutzvorfällen. Ich unterstütze Unternehmen dabei, vorhandene Strukturen zu prüfen und Anforderungen der DSGVO in praktikable betriebliche Abläufe zu übertragen.
Ja. Ich prüfe bestehende Verträge und Vereinbarungen aus datenschutzfachlicher Sicht auf Aktualität und Angemessenheit, beispielsweise bei Regelungen zur Auftragsverarbeitung und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ich weise auf Lücken hin und berate zu notwendigen oder sinnvollen Anpassungen und Ergänzungen. Soweit eine verbindliche rechtliche Prüfung oder Vertragsgestaltung erforderlich ist, sollte eine Rechtsanwaltskanzlei hinzugezogen werden.
Ja. Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist nicht gleichbedeutend mit der Pflicht zur Einhaltung der DSGVO. Auch kleinere Unternehmen müssen personenbezogene Daten angemessen schützen und ihre Datenverarbeitung rechtmäßig gestalten. Ich prüfe vorhandene Abläufe und Schutzmaßnahmen und berate zu praktikablen Verbesserungen, ohne dass dafür zwingend eine Bestellung als Datenschutzbeauftragter erforderlich ist.
Ein EDV-Sachverständiger kann hinzugezogen werden, wenn technische Schäden, Systemausfälle, Wertfragen oder strittige IT-Sachverhalte unabhängig untersucht werden sollen. Ziel ist eine nachvollziehbare technische Bewertung, die beispielsweise Unternehmen, Versicherungen oder Privatpersonen bei der Klärung eines Sachverhalts unterstützt.
Ich untersuche den technischen Sachverhalt, dokumentiere den Schaden und bewerte dessen Umfang sowie, soweit feststellbar, die Ursachen und erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen. Auf Wunsch erstelle ich ein unabhängiges, nachvollziehbares Gutachten. Es kann als fachliche Grundlage für die Kommunikation mit der Gegenseite oder einer Versicherung und zur Unterstützung bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche dienen. Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gehört nicht zu meiner sachverständigen Tätigkeit.
Ein Schadensgutachten untersucht einen eingetretenen Schaden, dessen mögliche Ursachen und die technisch erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung. Dabei können auch Reparatur- und Wiederherstellungskosten bewertet werden. Ein Wertgutachten dient dagegen der Ermittlung des Wertes von IT-Systemen oder Geräten, beispielsweise anhand ihres Alters, technischen Zustands und Marktwertes.
Ja. Bei Verdacht auf Manipulation, unberechtigte Zugriffe oder andere IT-Sicherheitsvorfälle können technische Untersuchungen zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Dazu gehören die Analyse vorhandener digitaler Spuren, die Sicherung relevanter Daten und die nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse. Art und Umfang einer forensischen Untersuchung hängen vom jeweiligen Vorfall und der verfügbaren Beweislage ab.
Ja. Ich kann ein bereits vorliegendes Gutachten aus technischer Sicht auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität prüfen. Dabei betrachte ich unter anderem die Datengrundlage, getroffene Annahmen, Bewertungsmethode und Schlussfolgerungen. Je nach Auftrag halte ich meine Einschätzung in einer Stellungnahme fest. Das kann helfen, offene fachliche Fragen gegenüber einer Versicherung oder der Gegenseite gezielt zu klären.
IT-Beratung, Datenschutz und EDV-Gutachten
Michael CarlitzUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE451292634
Telefon: 02421 4079257
E-Mail: michael@carlitz.de
Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft
Carlitz GmbHGeschäftsführer: Michael Carlitz
Handelsregister: Amtsgericht Düren, HRB 5342
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE260202367
Die Angaben zur Carlitz GmbH sind von den oben genannten selbstständig angebotenen Beratungs- und Sachverständigenleistungen zu unterscheiden.
Michael Carlitz, Dechant-Bohnekamp-Straße 18, 52349 Düren.
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Stand: 5. November 2026
Telefon: 02421 4079257
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